Entscheidung: BAG, Urteil vom 08.05.2025 – 8 AZR 209/21
Fundstelle: NZA 2025, 1248
- Ein vorläufiger Testbetrieb einer Personalverwaltungssoftware mit personenbezogenen Daten kann im Einzelfall zur Wahrung der berechtigten Interessen des Arbeitgebers erforderlich sein, um eine Softwareumstellung vorzubereiten.
- Sind in einer Betriebsvereinbarung die in einer Personalverwaltungssoftware zu Testzwecken zu übertragenden personenbezogenen Daten abschließend aufgezählt, kann die Übertragung darüberhinausgehender Daten zu einem Schadenersatzanspruch des betroffenen Arbeitnehmers nach Art. 82 Abs. 1 DS-GVO führen.
Sachverhalt
Die Parteien stritten über einen Anspruch auf immateriellen Schadensersatz nach Art. 82 DS-GVO wegen Übertragung von Personaldaten in die Personalverwaltungs-Software „Workday“. Der Kläger ist Betriebsratsvorsitzender bei der Beklagten. Die Beklagte, mit Sitz in Deutschland gehörte zum streitgegenständlichen Zeitraum zu einem internationalen Konzern an, dessen Konzernobergesellschaft ihren Hauptsitz in den USA, in Washington D.C., hatte. Im Jahr 2017 gab es Planungen, konzernweit Workday als neues einheitliches Personal-Informationsmanagementsystem einzuführen. Die Beklagte lud personenbezogene Daten des Klägers aus ihrer Personalverwaltungs-Software auf eine Sharepoint-Seite der Konzernobergesellschaft mit Server-Standort in den USA hoch, um sie in die Software „Workday“ zu übertragen. Erst danach unterzeichneten die Beklagte und der Betriebsrat eine „Duldungsbetriebsvereinbarung“ über die Einführung von „Workday“, mit der sie den vorläufigen Betrieb von Workday regelten. Die Wirkungen der Betriebsvereinbarung „Duldung“ wurden bis zum Inkrafttreten einer im Rahmen eines Einigungsstellenverfahrens geschlossenen endgültigen Betriebsvereinbarung am 23.01.2019 mehrfach verlängert. In der Anlage 2 zur Duldungsbetriebsvereinbarung wurden die zur testweisen Nutzung der Software Workday aus der Personalverwaltungs-Software zu übermittelnden Daten aufgelistet. Einige der Daten des Klägers, die auf die Sharepoint-Seite hochgeladen wurden, (wie Gehaltsinformationen, die private Wohnanschrift, Geburtsdatum, Familienstand, die Sozialversicherungsnummer und die Steuer-ID) befanden sich nicht auf dieser Liste.