Visitenkarte downloaden Laden Sie sich hier die Kontaktdaten bequem für Ihr Smartphone oder Ihren PC herunter
Kontaktdaten für Ihren PC & Outlook
Kontaktdaten für Ihr Smartphone Scannen Sie diesen Code mit Ihrem Smartphone
contact information in QR code
Eine Frau meldet sich während einer Betriebsversammlung.

Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber

Das Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber bildet die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Betriebsrat. Es regelt die Mitbestimmung im Betrieb und schafft klare Rahmenbedingungen für eine konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Ist ein Betriebsrat gewählt worden, lassen sich viele unternehmerische Maßnahmen nur unter Beachtung seiner Betriebsverfassungsrechte umsetzen. Dies gilt für große Umstrukturierungsmaßnahmen genauso wie für personelle Einzelmaßnahmen und die Festlegung von Arbeitsbedingungen.

Für Arbeitgeber bedeutet das: Rechte kennen, Pflichten einhalten und gleichzeitig unternehmerische Entscheidungen effizient umsetzen. Als erfahrene Anwälte für Betriebsverfassungsrecht unterstützen wir Sie dabei, Konflikte zu vermeiden und praxisgerechte Lösungen zu entwickeln. Auch bei innerbetrieblich unlösbaren Konflikten vertritt der Arbeitgeberverband Remscheid und Bergisches Land Sie selbstverständlich vor dem Arbeitsgericht und in Einigungsstellenverfahren.

Beratung im Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber

Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Themen, unter anderem:

  • Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
  • Rechte und Pflichten nach dem Betriebsverfassungsgesetz
  • Strategische Vorbereitung von Verhandlungen

Ziel ist es, eine praxisnahe Umsetzung im Unternehmensalltag zu gewährleisten.

Betriebsvereinbarung erstellen – Einigung in sozialen Angelegenheiten

Eine Betriebsvereinbarung zu erstellen ist ein zentraler Bestandteil der betrieblichen Mitbestimmung. Sie stellt einen verbindlichen Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat dar und regelt wichtige Themen wie die Arbeitszeitverteilung, die Nutzung technischer Einrichtungen oder Alkohol-/Drogenverbote im Betrieb. All diese Punkte müssen mit dem Betriebsrat auf Augenhöhe besprochen werden, um mit ihm eine Einigung zu erzielen.


Der AGV Remscheid und Bergisches Land unterstützt Sie dabei,

  • Betriebsvereinbarungen zu entwickeln
  • bestehende Vereinbarungen zu prüfen und zu optimieren
  • Verhandlungen mit dem Betriebsrat strategisch vorzubereiten

So stellen Sie sicher, dass Ihre Regelungen sowohl rechtlich wirksam als auch wirtschaftlich sinnvoll sind.

Planung und Durchführung von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen

Bei Umstrukturierungen und Personalabbau muss der Betriebsrat in größeren Betrieben noch im Planungsstadium informiert und der Abschluss eines Interessenausgleichs zumindest mit ihm versucht werden. Dies geht meistens mit Sozialplanverhandlungen einher. Wir beraten Sie über die vielfältigen Regelungsmöglichkeiten, führen die Verhandlungen und entwerfen die Vereinbarungen.

Die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Betriebsparteien

Egal, ob z.B. die örtliche Gewerkschaft ihren Besuch auf der nächsten Betriebsversammlung angekündigt hat, eine Jugend- und Auszubildendenvertretung die unbefristete Übernahme in ein Arbeitsverhältnis verlangt oder der Betriebsrat einen Antrag auf Kostenübernahme einer kostspieligen Weiterbildungsmaßnahme vorgelegt hat: Wir erläutern Ihnen die maßgebliche Rechtslage und entwickeln gemeinsame Verhaltensstrategien im Umgang mit der anderen Partei.

FAQ

Der Betriebsrat hat u. a. Mitbestimmungsrechte bei Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen, technischen Einrichtungen und sozialen Angelegenheiten im Betrieb.

Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat insbesondere bei Kündigungen, Einstellungen, Versetzungen und Betriebsänderungen beteiligen.

Vor jeder Kündigung ist der Betriebsrat vollständig über den Sachverhalt zu informieren. Ohne ordnungsgemäße Anhörung ist die Kündigung unwirksam.

Der Arbeitgeber hat das Recht zur unternehmerischen Entscheidung, muss jedoch gesetzliche Mitbestimmungsrechte beachten und die Zusammenarbeit vertrauensvoll gestalten.

Konflikte können durch Verhandlungen, Einigungsstellen oder arbeitsgerichtliche Verfahren gelöst werden.

Eine Betriebsvereinbarung ist erforderlich, wenn mitbestimmungspflichtige Themen geregelt werden sollen, z. B. Arbeitszeitmodelle oder IT-Nutzung.

Verstöße gegen das Betriebsverfassungsrecht können zur Unwirksamkeit von Maßnahmen und zu gerichtlichen Verfahren führen.

Ihre Ansprechpartnerin

Anke Hippele - Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin).AGV-Portrait Hover
Anke Hippele

Rechtsanwältin
(Syndikusrechtsanwältin)

Telefon: +49 2191 / 438-40hippele@agv-rs.de