Visitenkarte downloaden Laden Sie sich hier die Kontaktdaten bequem für Ihr Smartphone oder Ihren PC herunter
Kontaktdaten für Ihren PC & Outlook
Kontaktdaten für Ihr Smartphone Scannen Sie diesen Code mit Ihrem Smartphone
contact information in QR code

Aktuelle Rechtsprechung

Personenbedingte Kündigung – Betriebliches Eingliederungsmanagement – Kündigung trotz formaler BEM-Ablehnung bei erkennbarem Missverständnis des Arbeitsnehmers

Entscheidung:	LAG Köln, Urteil vom 23. Oktober 2025 – 6 SLa 184/25 
Fundstelle: BeckRS 2025, 44268
  • Auch wenn der Arbeitnehmer ein ihm angebotenes betriebliches Eingliederungsmanagement mit einem Kreuz auf dem dafür vorgesehenen Formular abgelehnt hat, kann sich eine danach ausgesprochene personenbedingte Kündigung dennoch als unverhältnismäßig darstellen, wenn die Erklärungen des Klägers im Übrigen deutlich machen, dass er die Einladung und deren konkretes Ziel nicht verstanden hat.

Sachverhalt

Die Parteien stritten über die Wirksamkeit einer personenbedingten Kündigung wegen häufiger Kurzzeiterkrankungen. Der Kläger wies über mehrere Jahre erhebliche krankheitsbedingte Fehlzeiten auf. Die Beklagte lud ihn im Jahr 2024 mehrfach zu einem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) ein. Der Kläger kreuzte jeweils an, dass er das BEM nicht durchführen wolle, machte jedoch zugleich Angaben, die auf ein Interesse an einem Erstgespräch hindeuteten. Nach Anhörung des Betriebsrats kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis ordentlich zum 31.03.2025.

Lesen Sie den kompletten Beitrag in unserem Mitgliederbereich:
Zum Mitgliederbereich
Zurück zur Übersicht