Visitenkarte downloaden Laden Sie sich hier die Kontaktdaten bequem für Ihr Smartphone oder Ihren PC herunter
Kontaktdaten für Ihren PC & Outlook
Kontaktdaten für Ihr Smartphone Scannen Sie diesen Code mit Ihrem Smartphone
contact information in QR code

Aktuelle Rechtsprechung

Entgelt – Betriebsratsmitglied – Vergütung – fiktive Beförderung

Entscheidung:	BAG, Urteil vom 13.08.2025 – 7 AZR 174/24
Fundstelle: NZA 2026, 131
  • § 78 Satz 2 BetrVG i. V. m. § 611a Abs. 2 BGB begründet einen Anspruch auf Vergütung nach fiktiver Beförderung, wenn dem Betriebsratsmitglied ohne das Betriebsratsamt die höherwertige Tätigkeit tatsächlich übertragen worden wäre.
  • Das Betriebsratsmitglied trägt die Darlegungs- und Beweislast, es muss Tatsachen und Hilfstatsachen darlegen, die die richterliche Überzeugung tragen, dass die Beförderung ohne das Amt erfolgt wäre. Die Würdigung unterliegt nur eingeschränkter revisionsgerichtlicher Kontrolle.
  • Kenntnisse/Fähigkeiten aus der Amtsausübung dürfen bei der Eignungsprüfung berücksichtigt werden, wenn sie konkret stellenrelevant sind und nichtbloße amtsbezogene Umstände (z. B. „Verhandeln auf Augenhöhe“) darstellen.

Sachverhalt

Die Parteien stritten über die zutreffende Vergütung des Klägers während seiner Zeit als freigestellter Betriebsratsvorsitzender bei der Beklagten.

Der Kläger hatte einen Realschulabschluss und wurde auf Grundlage eines Arbeitsvertrags als Frachtabfertiger beschäftigt. Die vertraglich vereinbarte monatliche Bruttovergütung entsprach mit 1.879,35 Euro der Entgeltgruppe 6 des einschlägigen Entgelttarifvertrages für gewerbliche Arbeitnehmer. Im Mai 2006 wurde der Kläger zum Vorsitzenden des Betriebsrats ernannt und von da an vollständig von der Arbeitsleistung freigestellt. In den Folgejahren wurde seine Vergütung mehrfach angepasst und ab dem Jahr 2007 stand dem Kläger ein Dienstwagen zur Verfügung.

Lesen Sie den kompletten Beitrag in unserem Mitgliederbereich:
Zum Mitgliederbereich
Zurück zur Übersicht