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Aktuelle Rechtsprechung

Direktionsrecht – Entzug von Homeoffice – Anforderungen an die Ermessensausübung bei Präsenzanordnungen

Entscheidung:	ArbG Düsseldorf, Urteil vom 11.02.2026 – 3 Ca 6587/25 
Fundstelle: BeckRS 2026, 10867
  • Eine jahrelange Handhabung bezüglich der Gestattung externen Arbeitens, die auch noch Ausnahmesituationen wie die pandemische Lage umfasst, führt nicht ohne Weiteres dazu, dass die Arbeitgeberin ihr Recht, den Ort zu bestimmen, an dem die Arbeitsleistung zu erbringen ist, verliert.
  • Dem Arbeitgeber als Inhaber des Weisungsrechts verbleibt bei dessen Ausübung grundsätzlich ein nach billigem Ermessen auszufüllender Spielraum, für dessen Einhaltung er die Darlegungs- und Beweislast trägt. Der Arbeitgeber muss nachvollziehbar darlegen können, dass die getroffene Maßnahme geeignet ist, die verfolgten betrieblichen Ziele zu erreichen.

Sachverhalt

Die Parteien stritten über die Wirksamkeit einer Weisung, mit der der Arbeitgeber die bisherige Homeoffice-Praxis des Klägers weitgehend beendete. Der Kläger war seit 2014 als IT-Mitarbeiter beschäftigt und arbeitete zuletzt regelmäßig zu mindestens 50 % seiner Arbeitszeit im Homeoffice. Nach Auffassung der Beklagten bestanden in seinem Arbeitsbereich organisatorische Defizite und Kommunikationsprobleme, weshalb sie anordnete, dass der Kläger grundsätzlich wieder im Betrieb arbeiten müsse. Zuletzt gestattete die Beklagte lediglich einen Homeoffice-Tag pro Woche. Der Kläger begehrte die weitere Gestattung von Homeoffice im bisherigen Umfang sowie die Feststellung der Unwirksamkeit der Präsenzanordnung.

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