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Das Tarifrecht

Nach Artikel 9 Abs. 3 des Grundgesetzes sind Arbeitgeber und Beschäftigte berechtigt, Vereinigungen mit dem Ziel der Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu gründen und zu führen. Die Regelung dieser Bedingungen erfolgt im Allgemeinen durch den Abschluss von Tarifverträgen.

Das Tarifrecht ist somit ein Bereich des Kollektivarbeitsrechts, in dem die Beziehungen zwischen den Tarifparteien und die Geltung von Tarifverträgen geregelt werden.

Der Kern des Tarifrechts ist der Tarifvertrag, der zwischen den Tarifparteien abgeschlossen wird. Diese sind auf der einen Seite bei einem Haustarifvertrag der Arbeitgeber bzw. bei einem Flächentarifvertrag Arbeitgeberverbände und auf der anderen Seite die Gewerkschaften. Die Tarifverträge legen Mindeststandards für Arbeitsverhältnisse fest wie zum Beispiel die Höhe des Entgelts, die Arbeitszeiten oder Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld.

Die Tarifverträge

Ein Flächentarifvertrag ist das Fundament für faire Arbeitsbedingungen in ganzen Branchen und Regionen. In vielen Fällen enthalten die Tarifverträge Öffnungsklauseln, die es den Arbeitgebern ermöglichen, auf betrieblicher Ebene beispielsweise durch Betriebsvereinbarungen mit dem Betriebsrat, Regelungen auch zulasten der Beschäftigten zu vereinbaren.

Bei allen Fragen rund um Tarifverträge sind wir Ihr zuverlässiger Ansprechpartner. Wir bieten unseren Mitgliedern eine maßgeschneiderte rechtliche Beratung, informieren über die neuesten Entwicklungen und unterstützen aktiv bei Verhandlungen. Darüber hinaus vertreten wir Ihre Interessen in Tarifkommissionen und sorgen dafür, dass die Vertragsbedingungen eingehalten werden. So sind Sie immer auf der sicheren Seite – und bestens informiert.

Die Haustarifverträge

Im Gegensatz zu Flächentarifverträgen gilt ein Haustarifvertrag nur für ein einzelnes Unternehmen. Ein Haustarifvertrag bietet Ihnen die Möglichkeit, sachgerechte Vereinbarungen direkt mit Ihren Arbeitnehmern bzw. der zuständigen Gewerkschaft zu treffen und ermöglicht es Ihnen, spezifische Arbeitsbedingungen wie Entgelte, Arbeitszeiten und Zusatzleistungen individuell auf Ihr Unternehmen anzupassen.

Wir unterstützen unsere Mitglieder gerne umfassend bei der Gestaltung und Verhandlung von Haustarifverträgen. Mit unserer rechtlichen Expertise und Erfahrung stehen wir Ihnen zur Seite, um faire und vorteilhafte Bedingungen zu schaffen – für Ihr Unternehmen und für Ihre Beschäftigten. Von der Beratung über die Ausarbeitung bis hin zur Vertretung in Verhandlungen – wir sorgen dafür, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben.

Die Sanierungstarifverträge

Sanierungstarifverträge sind spezielle Vereinbarungen, die in Krisenzeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bzw. deren Interessenvertretern geschlossen werden. Das Ziel dieser Verträge ist es, durch temporäre Anpassungen der Arbeitsbedingungen die Wettbewerbsfähigkeit und den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Diese Verträge können Regelungen wie Entgeltverzicht, Arbeitszeitkürzungen oder andere Kostensenkungsmaßnahmen enthalten.

Auch in diesen Fällen können Sie sich auf uns verlassen. Wir unterstützen unsere Mitglieder dabei, Sanierungsverträge zu gestalten. Wir bieten Ihnen nicht nur eine umfassende Beratung, sondern entwickeln auch gemeinsam mit Ihnen tragfähige Lösungen und begleiten Sie letztendlich durch den gesamten Verhandlungsprozess. So helfen wir Ihnen, Krisen zu meistern und die Zukunft Ihres Unternehmens zu sichern.

Ihr Ansprechpartner

Christian Klauder Ansprechpartner AGV RemscheidAGV-Portrait Hover
Christian Klauder

Geschäftsführer
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Telefon: +49 2191 / 438-41klauder@agv-rs.de