
Betriebsverfassungsrecht
Ist ein Betriebsrat gewählt worden, lassen sich viele unternehmerische Maßnahmen nur unter Beachtung seiner Betriebsverfassungsrechte umsetzen. Dies gilt für große Umstrukturierungsmaßnahmen genauso wie für personelle Einzelmaßnahmen und Festlegung von Arbeitsbedingungen.
Profitieren Sie dabei von unseren langjährigen Erfahrungen bei zahlreichen Auseinandersetzungen und Verhandlungen mit Betriebsräten unserer Mitgliedsunternehmen. Bei innerbetrieblich unlösbaren Konflikten vertreten wir Sie selbstverständlich auch vor den Arbeitsgerichten und in Einigungsstellenverfahren.
Die Betriebsvereinbarung – Einigung in sozialen Angelegenheiten
Allgemeingültige Regelungen zu Themen wie Arbeitszeitverteilung, Nutzung technischer Einrichtungen oder Drogenverbote im Betrieb müssen mit dem Betriebsrat auf Augenhöhe besprochen und eine Einigung mit ihm erzielt werden. Wir unterstützen bei den Verhandlungen und der Erstellung von Regelungsabsprachen und Betriebsvereinbarungen.

Planung und Durchführung von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
Bei Umstrukturierungen und Personalabbau muss der Betriebsrat in größeren Betrieben noch im Planungsstadium informiert und der Abschluss eines Interessenausgleichs zumindest mit ihm versucht werden. Dies geht meistens mit Sozialplanverhandlungen einher. Wir beraten Sie über die vielfältigen Regelungsmöglichkeiten, führen die Verhandlungen und entwerfen die Vereinbarungen.
Die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Betriebsparteien
Egal, ob z.B. die örtliche Gewerkschaft ihren Besuch auf der nächsten Betriebsversammlung angekündigt hat, eine Jugend- und Auszubildendenvertretung die unbefristete Übernahme in ein Arbeitsverhältnis verlangt oder der Betriebsrat einen Antrag auf Kostenübernahme einer kostspieligen Weiterbildungsmaßnahme vorgelegt hat: Wir erläutern Ihnen die maßgebliche Rechtslage und entwickeln gemeinsame Verhaltensstrategien im Umgang mit der anderen Partei.
- Betriebsänderungen: Art und Umfang der geplanten Änderungen
- Standortverlagerungen: Maßnahmen und Zeitpläne
- Personalabbau: Anzahl und Auswahlkriterien der betroffenen Mitarbeiter
- Sozialplanmaßnahmen: Abmilderung sozialer Härten (z. B. Abfindungen, Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche)
- Umstrukturierungen: Änderungen in der Betriebsorganisation
- Arbeitsplatzverlagerungen: neue Einsatzorte der Mitarbeiter
- Umschulungs- und Fortbildungsprogramme
Ihre Ansprechpartnerin

