
Anwalt für Tarifrecht
Das Tarifrecht bildet eine zentrale Grundlage für faire und verlässliche Arbeitsbedingungen in Deutschland. Doch viele Unternehmen stellen sich zunächst die Frage: Was ist ein Tarifvertrag?
Nach Artikel 9 Abs. 3 des Grundgesetzes haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Recht, Vereinigungen zu bilden, um Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu regeln. In der Praxis erfolgt dies durch Tarifverträge, die zwischen den Tarifparteien abgeschlossen wird. Diese sind auf der einen Seite bei einem Haustarifvertrag der Arbeitgeber bzw. bei einem Flächentarifvertrag Arbeitgeberverbände und auf der anderen Seite die Gewerkschaften.
Ein Tarifvertrag definiert für Arbeitgeber verbindliche Rahmenbedingungen wie zum Beispiel die Höhe des Entgelts, die Arbeitszeiten oder Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld. Damit schafft das Tarifrecht klare Strukturen im Kollektivarbeitsrecht und sorgt für Planungssicherheit in Unternehmen.
Als erfahrener Anwalt für Tarifrecht unterstützen wir Sie umfassend – von der ersten Beratung bis zur konkreten Umsetzung.
Die Tarifverträge
Ein Flächentarifvertrag ist das Fundament für faire Arbeitsbedingungen in ganzen Branchen und Regionen. In vielen Fällen enthalten die Tarifverträge Öffnungsklauseln, die es den Arbeitgebern ermöglichen, auf betrieblicher Ebene beispielsweise durch Betriebsvereinbarungen mit dem Betriebsrat, Regelungen auch zulasten der Beschäftigten zu vereinbaren.
Bei allen Fragen rund um Tarifverträge sind wir Ihr zuverlässiger Ansprechpartner. Wir bieten unseren Mitgliedern eine maßgeschneiderte rechtliche Beratung, informieren über die neuesten Entwicklungen und unterstützen aktiv bei Verhandlungen. Darüber hinaus vertreten wir Ihre Interessen in Tarifkommissionen und sorgen dafür, dass die Vertragsbedingungen eingehalten werden. So sind Sie immer auf der sicheren Seite – und bestens informiert.

Die Haustarifverträge
Im Gegensatz zu Flächentarifverträgen gilt ein Haustarifvertrag nur für ein einzelnes Unternehmen. Ein Haustarifvertrag bietet Ihnen die Möglichkeit, sachgerechte Vereinbarungen direkt mit Ihren Arbeitnehmern bzw. der zuständigen Gewerkschaft zu treffen und ermöglicht es Ihnen, spezifische Arbeitsbedingungen wie Entgelte, Arbeitszeiten und Zusatzleistungen individuell auf Ihr Unternehmen anzupassen.
Wir unterstützen unsere Mitglieder gerne umfassend bei der Gestaltung und Verhandlung von Haustarifverträgen. Mit unserer rechtlichen Expertise und Erfahrung stehen wir Ihnen zur Seite, um faire und vorteilhafte Bedingungen zu schaffen – für Ihr Unternehmen und für Ihre Beschäftigten. Von der Beratung über die Ausarbeitung bis hin zur Vertretung in Verhandlungen – wir sorgen dafür, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben.
Die Sanierungstarifverträge
Sanierungstarifverträge sind spezielle Vereinbarungen, die in Krisenzeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bzw. deren Interessenvertretern geschlossen werden. Das Ziel dieser Verträge ist es, durch temporäre Anpassungen der Arbeitsbedingungen die Wettbewerbsfähigkeit und den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Diese Verträge können Regelungen wie Entgeltverzicht, Arbeitszeitkürzungen oder andere Kostensenkungsmaßnahmen enthalten.
Auch in diesen Fällen können Sie sich auf uns verlassen. Wir unterstützen unsere Mitglieder dabei, Sanierungsverträge zu gestalten. Wir bieten Ihnen nicht nur eine umfassende Beratung, sondern entwickeln auch gemeinsam mit Ihnen tragfähige Lösungen und begleiten Sie letztendlich durch den gesamten Verhandlungsprozess. So helfen wir Ihnen, Krisen zu meistern und die Zukunft Ihres Unternehmens zu sichern.

FAQ
Eine Tarifbindung besteht, wenn der Arbeitgeber Mitglied im Arbeitgeberverband mit Tarifbindung ist oder einen Haustarifvertrag abgeschlossen hat.
Tarifverträge schaffen Rechtssicherheit, einheitliche Arbeitsbedingungen und reduzieren individuelle Verhandlungen.
Abweichungen sind nur zulässig, wenn der Tarifvertrag Öffnungsklauseln vorsieht oder günstigere Regelungen für Arbeitnehmer getroffen werden.
Tarifverträge gelten unmittelbar und zwingend für tarifgebundene Arbeitsverhältnisse.
Nach Ablauf eines Tarifvertrags gelten dessen Regelungen weiter, bis sie durch neue Vereinbarungen ersetzt werden.
In solchen Fällen ist zu prüfen, welcher Tarifvertrag Anwendung findet, z. B. nach dem Prinzip der Tarifeinheit.
Arbeitgeberverbände vertreten die Interessen ihrer Mitglieder und verhandeln Tarifverträge mit Gewerkschaften.
Ihr Ansprechpartner


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Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Fachanwalt für Arbeitsrecht